Nachhaltige Gebäudereinigung: Kriterien statt Werbeversprechen
Nachhaltigkeit ist keine pauschale Produkteigenschaft und macht eine Reinigung nicht automatisch ESG-konform. Belastbar wird sie durch definierte Kriterien, korrekte Dosierung, passende Verfahren und prüfbare Nachweise.
Ein nachvollziehbares Konzept benennt zugelassene Produkte oder anerkannte Umweltzeichen, Dosierhilfen, Schulung, Abfallorganisation und den tatsächlichen Leistungsumfang. Konkrete CO₂-, Wasser- oder Chemieeinsparungen dürfen erst genannt werden, wenn sie für den eigenen Vertrag gemessen oder belastbar berechnet wurden.
Umweltkriterien im Leistungsverzeichnis festlegen
Offizielle Beschaffungsleitfäden empfehlen, Umweltanforderungen bereits in Ausschreibung und Vertrag zu verankern. Ein Produktname allein reicht nicht; Produktgruppe, Nachweis, Dosierung und vorgesehene Anwendung müssen zusammenpassen.
- Anerkannte Umweltzeichen oder gleichwertige Nachweise definieren
- Problematische Produkte nur begründet einsetzen
- Dosierhilfen und Herstellerangaben verlangen
- Schulung und Produktwechsel dokumentieren
Umweltzeichen korrekt einordnen
EU Ecolabel und Blauer Engel beruhen auf Kriterien für bestimmte Produkt- oder Dienstleistungsgruppen. Daraus folgt keine Zertifizierung des Reinigungsunternehmens, solange diese nicht tatsächlich erteilt und nachgewiesen ist.
- Produktlabel nicht als Unternehmenszertifikat darstellen
- Gültigen Geltungsbereich des Zeichens prüfen
- Zertifikat oder Produktnachweis dokumentieren
- Keine LEED-, DNGB-, EMAS- oder ISO-Wirkung behaupten
Einsparungen nur mit Baseline belegen
Mikrofaser, Dosiersysteme oder Tagesreinigung können Ressourcen beeinflussen, aber nicht mit universellen Prozentwerten. Für eine belastbare Aussage braucht es Ausgangsverbrauch, Objektbedingungen, Messzeitraum und vergleichbaren Leistungsumfang.
- Verbrauch je Produkt und Zeitraum erfassen
- Dosierkonzentration und Fläche dokumentieren
- Beleuchtung oder Anfahrt nur mit realen Betriebsdaten bewerten
- Qualität als eigene Kennzahl mitführen
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Wir grenzen Produkt-, Prozess- und Nachweiskriterien für eine nachvollziehbare Ausschreibung ab.
Anfrage startenHäufige Fragen
Ist nachhaltige Reinigung für jedes Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben?
Nein, nicht als pauschales einheitliches Reinigungskonzept. Je nach Organisation können Beschaffungs-, Berichts- oder Umweltanforderungen gelten; der konkrete Geltungsbereich muss separat geprüft werden.
Beweist ein EU-Ecolabel-Produkt eine zertifizierte Reinigungsfirma?
Nein. Ein Produktlabel gilt für das ausgezeichnete Produkt. Für das EU Ecolabel für Reinigungsdienstleistungen gelten eigene Kriterien und ein eigener Nachweis.
Wie werden Einsparungen belegt?
Durch eine dokumentierte Baseline und vergleichbare Messwerte, etwa Produktmenge, Dosierung, Fläche, Turnus und Leistungsqualität. Ohne diese Daten sind Prozentangaben nicht belastbar.
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