Wann ist ein Desinfektionsplan Pflicht?
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt klar, welche Einrichtungen einen dokumentierten Hygieneplan mit Desinfektionskomponente führen müssen:
Die 5 Elemente eines vollständigen Desinfektionsplans
Ein wirksamer Desinfektionsplan beantwortet fünf Fragen:
Welche Flächen und Gegenstände werden desinfiziert? (Türklinken, Tische, Sanitär, medizinische Geräte)
Welches Desinfektionsmittel in welcher Konzentration? (Produktname, Verdünnung, VAH/RKI-Listung)
Wischdesinfektion oder Sprühdesinfektion? Einwirkzeit? Welches Tuchsystem?
Turnus: Nach jedem Patienten, täglich, wöchentlich? Dokumentation in Kontrollbögen.
Wer ist verantwortlich? Wer führt durch? Wer kontrolliert? Schulungsnachweis?
Häufige Fehler bei Desinfektionsplänen
- Zu kurze Einwirkzeit: Desinfektionsmittel brauchen Zeit (meist 1–5 Minuten). Sofortiges Abwischen macht die Desinfektion wirkungslos.
- Falsche Konzentration: Zu wenig = unwirksam. Zu viel = Oberflächenschäden und gesundheitliche Risiken für Mitarbeiter.
- Sprühdesinfektion: Für Flächen ist Wischdesinfektion effektiver. Sprühen erzeugt Aerosole und erreicht nicht alle Stellen.
- Fehlende Dokumentation: Ohne Kontrollbögen kann bei einer Prüfung die Einhaltung nicht nachgewiesen werden.
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