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Hygiene & Compliance

Desinfektionsplan für Ihr Unternehmen: Pflicht, Umsetzung & Checkliste.

Wann ist ein Desinfektionsplan gesetzlich vorgeschrieben? Und wie erstellen Sie einen, der tatsächlich funktioniert?

Desinfektion in Gewerberäumen

Wann ist ein Desinfektionsplan Pflicht?

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt klar, welche Einrichtungen einen dokumentierten Hygieneplan mit Desinfektionskomponente führen müssen:

Arztpraxen & KlinikenPflicht
Pflegeheime & EinrichtungenPflicht
LebensmittelbetriebePflicht
Schulen & KindergärtenPflicht
Standard-BürosEmpfohlen
EinzelhandelEmpfohlen

Die 5 Elemente eines vollständigen Desinfektionsplans

Ein wirksamer Desinfektionsplan beantwortet fünf Fragen:

WAS?

Welche Flächen und Gegenstände werden desinfiziert? (Türklinken, Tische, Sanitär, medizinische Geräte)

WOMIT?

Welches Desinfektionsmittel in welcher Konzentration? (Produktname, Verdünnung, VAH/RKI-Listung)

WIE?

Wischdesinfektion oder Sprühdesinfektion? Einwirkzeit? Welches Tuchsystem?

WANN?

Turnus: Nach jedem Patienten, täglich, wöchentlich? Dokumentation in Kontrollbögen.

WER?

Wer ist verantwortlich? Wer führt durch? Wer kontrolliert? Schulungsnachweis?

Häufige Fehler bei Desinfektionsplänen

  • Zu kurze Einwirkzeit: Desinfektionsmittel brauchen Zeit (meist 1–5 Minuten). Sofortiges Abwischen macht die Desinfektion wirkungslos.
  • Falsche Konzentration: Zu wenig = unwirksam. Zu viel = Oberflächenschäden und gesundheitliche Risiken für Mitarbeiter.
  • Sprühdesinfektion: Für Flächen ist Wischdesinfektion effektiver. Sprühen erzeugt Aerosole und erreicht nicht alle Stellen.
  • Fehlende Dokumentation: Ohne Kontrollbögen kann bei einer Prüfung die Einhaltung nicht nachgewiesen werden.

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