Wann ist ein Plan erforderlich?
Eine pauschale Pflicht für alle Unternehmen gibt es nicht. Medizinische Einrichtungen und bestimmte andere Bereiche unterliegen besonderen Anforderungen. Welche davon im Einzelfall gelten, hängt unter anderem von Einrichtungstyp, Tätigkeiten, Infektionsrisiken und Landesrecht ab. In einem normalen Büro ist regelmäßige Reinigung üblicherweise die Basis; eine routinemäßige Desinfektion sämtlicher Kontaktflächen ist nicht automatisch erforderlich.
Der Betreiber bleibt für seinen Hygieneplan verantwortlich. Ein Reinigungsunternehmen kann bei der praktischen Ausarbeitung der übertragenen Reinigungsaufgaben unterstützen, ersetzt aber keine hygienefachliche oder rechtliche Einzelfallprüfung.
Die fünf Kernangaben
Eine ausführende Person muss ohne Interpretationsspielraum erkennen können, was zu tun ist.
Die konkreten Flächen oder Gegenstände und ihre Risikozone.
Anlass und Häufigkeit, etwa nach Kontamination oder nach einem definierten Turnus.
Produkt, wirksame Konzentration und Angaben zur Materialverträglichkeit.
Verfahren, Dosierung, Einwirkzeit, benötigte Arbeitsmittel und Schutzmaßnahmen.
Ausführung, Kontrolle, Unterweisung und Art der Dokumentation.
Reinigung und Desinfektion unterscheiden
Reinigung entfernt Verschmutzungen. Desinfektion verfolgt ein zusätzliches hygienisches Ziel und muss mit einem geeigneten Verfahren durchgeführt werden. In medizinischen Bereichen unterscheidet die KRINKO zudem zwischen Reinigung, desinfizierender Reinigung und gezielter Flächendesinfektion. Welche Maßnahme wann erforderlich ist, muss der Plan eindeutig festlegen.
Typische Fehler vermeiden
- Produkt, Konzentration oder Einwirkzeit sind nicht eindeutig angegeben.
- Ein Standardplan wird ohne Anpassung auf ein anderes Objekt übertragen.
- Reinigung und Desinfektion werden sprachlich oder praktisch verwechselt.
- Zuständigkeiten, Unterweisung und Kontrollnachweise bleiben offen.
Primärquellen
Vereinbarte Maßnahmen zuverlässig umsetzen
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