Kehrwoche in Stuttgart: Wer reinigt Treppenhaus und Gehweg?
Der Begriff Kehrwoche ist in Stuttgart kulturell geläufig, rechtlich aber kein einheitlicher Leistungskatalog. Entscheidend sind Mietvertrag, Hausordnung, die Abgrenzung zwischen gemeinschaftlichen Innenflächen und öffentlichem Gehweg sowie die jeweils geltende kommunale Satzung.
Ob Mieter selbst reinigen müssen, ergibt sich nicht allein aus dem Wort ‚Kehrwoche‘. Die Pflicht muss wirksam vereinbart und der Umfang nachvollziehbar beschrieben sein. Beauftragt der Vermieter eine regelmäßige Gebäudereinigung, können laufende Kosten bei entsprechender Betriebskostenvereinbarung grundsätzlich umlagefähig sein; der konkrete Mietvertrag bleibt entscheidend.
Kleine und große Kehrwoche sind keine gesetzlichen Kategorien
Im Alltag meint die kleine Kehrwoche meist wohnungsnahe Flure oder Treppenabsätze, die große Kehrwoche häufig weitere gemeinschaftliche Flächen. Diese Begriffe stehen jedoch nicht als fester Pflichtenkatalog im Bürgerlichen Gesetzbuch. Für ein konkretes Haus muss die Hausordnung deshalb Räume, Aufgaben, Rhythmus, Vertretung und Kontrolle eindeutig benennen.
- Innenflächen und öffentliche Gehwege getrennt beschreiben
- Treppen, Podeste, Handläufe und Eingänge einzeln aufführen
- Turnus und Wechsel zwischen Parteien nachvollziehbar festlegen
- Winterdienst nicht stillschweigend mit Innenreinigung vermischen
Mietvertrag und Hausordnung zuerst prüfen
Für die Kostenverteilung erlaubt § 556 BGB eine Vereinbarung, nach der Mieter Betriebskosten tragen. Ob stattdessen eigene Reinigungsleistungen geschuldet sind und welche Hausordnung gilt, hängt von der konkreten Vertragsgestaltung ab. Bei Unklarheiten oder Streit sollte eine mietrechtliche Beratung den Einzelfall prüfen; dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
- Ist die Hausordnung wirksam in den Vertrag einbezogen?
- Sind Aufgaben, Bereiche und Turnus eindeutig?
- Ist eine Vertretung bei Abwesenheit geregelt?
- Sind Eigenleistung und beauftragter Dienstleister sauber abgegrenzt?
Was als Gebäudereinigung in den Betriebskosten genannt ist
§ 2 Nummer 9 BetrKV nennt bei den Kosten der Gebäudereinigung gemeinsam genutzte Gebäudeteile wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen und den Fahrkorb eines Aufzugs. Voraussetzung für eine Umlage bleibt eine entsprechende Betriebskostenvereinbarung; außerdem gelten Abrechnung und Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 556 BGB.
- Nur laufende, vereinbarte Kosten einordnen
- Gemeinschaftsflächen im Leistungsverzeichnis benennen
- Einmalige Sonderarbeiten getrennt ausweisen
- Rechnungen und Leistungsnachweise für die Abrechnung dokumentieren
Stuttgarter Gehwegpflicht ist ein eigener Themenbereich
Die Landeshauptstadt Stuttgart regelt Reinigung, Räumen und Bestreuen öffentlicher Gehwege in einer eigenen Satzung. In Bereichen der öffentlichen Gehwegreinigung übernimmt die Stadt die Reinigung gegen Gebühr; die Räum- und Streupflicht kann davon unberührt bleiben. Deshalb sollte eine Hausverwaltung stets Straße, Satzungsbereich und beauftragte Leistung prüfen, statt pauschal von ‚großer Kehrwoche‘ auszugehen.
- Straße im Verzeichnis der öffentlichen Gehwegreinigung prüfen
- Reinigung und Winterdienst getrennt beurteilen
- Verantwortliche Anlieger und vertretene Eigentümer festhalten
- Zeitfenster und Ausführung anhand der aktuellen Satzung planen
Wann ein Dienstleister organisatorisch sinnvoll sein kann
Ein externer Reinigungsdienst ist vor allem dann sinnvoll, wenn Eigenleistungen wiederholt ausfallen, die Kontrolle viel Verwaltungszeit bindet oder größere Gemeinschaftsflächen einen konsistenten Plan benötigen. Der Vertrag sollte nicht nur ‚Kehrwoche‘ nennen, sondern Flächen, Aufgaben, Intervalle, Ausschlüsse, Zutritt, Reklamationsweg und Qualitätskontrolle festlegen.
- Einheitlicher Turnus statt wechselnder Ausführung
- Klare Zuständigkeit für Rückfragen und Abweichungen
- Nachvollziehbare Leistung für Verwaltung und Abrechnung
- Materialgerechte Verfahren für vorhandene Bodenbeläge
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Anfrage startenHäufige Fragen
Ist die Kehrwoche in Stuttgart gesetzlich vorgeschrieben?
Der Begriff Kehrwoche ist keine einheitliche gesetzliche Leistungsliste. Pflichten im Mietshaus ergeben sich aus der konkreten Vertrags- und Hausordnungsregelung; für öffentliche Gehwege gelten zusätzlich kommunale Vorschriften.
Darf eine Hausverwaltung eine Reinigungsfirma beauftragen?
Eine Beauftragung ist grundsätzlich möglich. Ob und wie die laufenden Kosten auf Mieter verteilt werden können, hängt insbesondere von Mietvertrag, Betriebskostenvereinbarung und ordnungsgemäßer Abrechnung ab.
Welche Flächen nennt die Betriebskostenverordnung bei Gebäudereinigung?
§ 2 Nummer 9 BetrKV nennt unter anderem gemeinsam genutzte Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen und den Fahrkorb eines Aufzugs.
Gehören Gehwegreinigung und Winterdienst automatisch zur Kehrwoche?
Nein. Öffentliche Gehwegreinigung sowie Räum- und Streupflichten müssen anhand der Stuttgarter Satzungen und der konkreten Beauftragung separat geprüft werden.
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