Ratgeber
Aufzüge & Objektpflege

Aufzugkabine reinigen: Materialien, Bedienfeld und Betrieb abstimmen

In einer Aufzugkabine treffen Bodenbelag, Wandverkleidung, Handlauf, Türen und elektronische Bedienelemente auf engem Raum zusammen. Für Büros und Gewerbeobjekte sollten diese Flächen und die zeitweise Nutzungssperre getrennt geplant werden.

Veröffentlicht am 5. Oktober 2026
Leere Aufzugkabine mit Edelstahlwänden, Handlauf, Bedienfeld und sichtbarer Türschwelle
Kurzantwort

Erfassen Sie Kabine, Türen, Schwelle und Bedienelemente als eigene Positionen. Prüfen Sie die Pflegehinweise der konkreten Anlage und ihrer Oberflächen; sprühen Sie Reinigungsmittel nicht direkt auf Tasten oder Displays. Stimmen Sie mit der Aufzugsverantwortung ab, ob und wie die Kabine für die Reinigung reserviert wird. Arbeiten am Schacht, an der Technik oder an schwer zugänglichen Anlagenteilen gehören nicht stillschweigend zur normalen Kabinenreinigung.

1. Flächen und Material vor dem Verfahren aufnehmen

Eine Kabine kann Edelstahl, Glas, beschichtete Paneele, Spiegel, Kunststofftasten und unterschiedliche Bodenbeläge enthalten. Die Pflegefreigabe des Anlagen- und Materialherstellers hat Vorrang vor einer pauschalen Methode. Das KONE-Merkblatt zur Oberflächenbehandlung warnt beispielsweise vor Schäden durch ungeeignete Mittel und empfiehlt, neue Produkte zunächst an einer unauffälligen Stelle zu prüfen. Diese Hinweise gelten für KONE-Anlagen; bei anderen Fabrikaten sind deren Unterlagen maßgeblich.

  • Hersteller und Pflegeunterlagen der konkreten Anlage erfragen.
  • Wände, Handlauf, Spiegel, Boden und Bedienfeld getrennt erfassen.
  • Kratzer, lose Teile und vorhandene Flecken vor Beginn dokumentieren.
  • Unbekannte Beschichtungen zunächst als offene Materialfrage behandeln.

2. Bedienfeld und Türen vor Flüssigkeit schützen

KONE rät in seinem anlagenspezifischen Merkblatt davon ab, Reinigungslösung auf Oberflächen zu sprühen: Flüssigkeit kann in Tasten eindringen und Elektronik beschädigen. Für Bedienfelder sollte daher nur ein zur Anlage freigegebenes, sparsam benetztes Tuch vorgesehen werden. Auch Türfugen, Sensorbereiche und die Schwelle sind keine Flächen für eine pauschale Nassreinigung. Sichtbaren Schmutz erfassen, ohne Abdeckungen zu öffnen oder in technische Bereiche einzugreifen.

  • Mittel nicht direkt auf Tasten, Display oder Türbereich sprühen.
  • Material- und Mittelverträglichkeit vorab klären.
  • Bedienfeld nicht öffnen; technische Störungen an die zuständige Stelle melden.
  • Schwelle und Türlauf nur im ausdrücklich freigegebenen Umfang aufnehmen.

3. Nutzungsunterbrechung und Freigabe vereinbaren

Eine Kabine während der Reinigung unkontrolliert weiterfahren zu lassen, erschwert einen klaren Arbeitsbereich. Für KONE Office Flow beschreibt der Hersteller eine zugangsgeschützte Reservierungsfunktion, bei der die Kabine auf einer Etage mit geöffneten Türen bleibt und danach wieder freigegeben wird. Das ist ein Beispiel für ein bestimmtes System, kein allgemeiner Bedienablauf für alle Aufzüge. Die Hausverwaltung oder Aufzugsverantwortung muss den zulässigen Ablauf, die Berechtigung, alternative Wege und die Wiederfreigabe für die konkrete Anlage festlegen.

  • Reinigungszeit und Ersatzweg für Nutzende abstimmen.
  • Nur befugte Personen bedienen vorhandene Reinigungs- oder Reservierungsfunktionen.
  • Keine eigenmächtige Manipulation an Steuerung, Türen oder Sicherheitseinrichtungen.
  • Nach der Reinigung trockene Begehbarkeit und Freigabe prüfen.

4. Kabinenpflege von Arbeiten an der Anlage abgrenzen

Die DGUV behandelt Arbeiten an Aufzugsanlagen durch aufzugsfremde Unternehmen gesondert und nennt ausdrücklich auch Reinigungsarbeiten. Daraus darf keine pauschale Qualifikation für Schacht-, Dach-, Gruben- oder technische Arbeiten abgeleitet werden. Ein normaler Auftrag zur Reinigung zugänglicher Kabinenflächen sollte diese Bereiche ausschließen und bei Bedarf an qualifizierte, beauftragte Fachkräfte verweisen. Auch Desinfektion ist kein automatischer Bestandteil der gewöhnlichen Reinigung; Anlass, Mittel und Verantwortlichkeit müssten gesondert geklärt werden.

  • Zugängliche Innenflächen und äußere Türflächen eindeutig benennen.
  • Schacht, Kabinendach, Grube und Technik ausdrücklich aus dem Standardumfang ausnehmen.
  • Störungen oder Schäden dokumentieren und an die Anlagenverantwortung übergeben.
  • Sonderverfahren nur mit passender Freigabe und Beauftragung vorsehen.

5. Beispiel für eine prüfbare Leistungsposition

Fiktives Planungsbeispiel, kein Kundenobjekt: Eine Stuttgarter Büroverwaltung erfasst eine Aufzugkabine mit Edelstahlwänden, Spiegel, Handlauf und elastischem Boden. Sie lässt die Pflegeunterlagen und den zulässigen Reservierungsablauf durch die Anlagenverantwortung bereitstellen. Im Leistungsverzeichnis werden Kabinenboden, Wandflächen, Spiegel und Handlauf einzeln genannt; Tasten und Türschwelle erhalten material- und technikgerechte Vorgaben. Eine Störung am Türlauf wird gemeldet, nicht durch Reinigung bearbeitet. So bleiben Umfang und Abnahme nachvollziehbar.

  • Anlage, Etage, Kabinen- und Türflächen: …
  • Material, Pflegeanleitung, Mittel und Probefläche: …
  • Zeitfenster, Reservierung, Ersatzweg und Freigabe: …
  • Technische Ausschlüsse, Mängelmeldung und Abnahmekriterium: …

Aufzugflächen im Leistungsverzeichnis eindeutig erfassen

Aufzugkabinen im Gewerbe reinigen: Flächen, Materialfreigaben, sichere Betriebsunterbrechung und Leistungsgrenzen vorab klären.

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Häufige Fragen

Darf Reinigungsmittel direkt auf Aufzugtasten gesprüht werden?

KONE warnt für seine Anlagen davor, weil Flüssigkeit in die Tasten und Elektronik gelangen kann. Maßgeblich ist die Anleitung der konkreten Anlage; ein geeignetes, sparsam benetztes Tuch ist mit der verantwortlichen Stelle abzustimmen.

Ist der Aufzug automatisch Teil der Treppenhausreinigung?

Nein. Kabine, Türen, Bedienfeld und Schwelle sollten mit Tätigkeit und Turnus ausdrücklich im Leistungsumfang stehen.

Darf die Reinigungskraft den Aufzug selbst außer Betrieb nehmen?

Nur wenn die Anlagenverantwortung einen zulässigen Ablauf und die nötige Berechtigung festgelegt hat. Eine herstellerspezifische Reservierungsfunktion ist keine allgemeine Freigabe für andere Anlagen.

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