
Gebäudereinigung umfasst handwerkliche Reinigungs- und Pflegearbeiten an Innen- und Außenflächen von Gebäuden. Welche Tätigkeiten tatsächlich geschuldet sind, ergibt sich aus Objektbeschreibung, Leistungsverzeichnis und Vertrag. Der Begriff allein verspricht weder einen bestimmten Turnus noch eine bestimmte Methode oder Ergebnisqualität.
Wichtige Leistungsarten
- Unterhaltsreinigung: regelmäßig wiederkehrende Reinigung nach festgelegtem Turnus, etwa in Büros, Treppenhäusern oder Sanitärbereichen,
- Grundreinigung: intensive, in größeren Abständen ausgeführte Bearbeitung mit einem konkret definierten Ziel, beispielsweise Entfernung alter Pflegefilme,
- Glasreinigung: Reinigung von Verglasungen und – soweit vereinbart – Rahmen, Falzen und Beschlägen,
- Baureinigung: Grob-, Zwischen- oder Feinreinigung während und nach Bauarbeiten,
- Sonderreinigung: objektbezogene Aufgaben, die besondere Verfahren, Geräte oder Schutzmaßnahmen verlangen.
Bezeichnungen überschneiden sich in der Praxis. Eine Büroreinigung ist meist Unterhaltsreinigung, während eine Fassaden- oder Industriereinigung unterschiedliche Spezialverfahren enthalten kann. Für den Angebotsvergleich sind deshalb konkrete Tätigkeiten wichtiger als Marketingbegriffe.
Planung nach Objekt und Nutzung
Eine sachgerechte Planung beginnt mit Raumarten, Flächen, Boden- und Oberflächenmaterialien, Nutzung, Frequentierung und Verschmutzung. Danach werden Tätigkeiten und Intervalle festgelegt. Bei der Auswahl von Verfahren sind Wirksamkeit, Materialverträglichkeit, Arbeits- und Umweltschutz gemeinsam zu berücksichtigen.
Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitsstätten unter Berücksichtigung der Nutzungsart und hygienischer Erfordernisse zu reinigen. Sie schreibt aber keinen universellen Reinigungsrhythmus für jedes Objekt vor. Der Turnus muss aus der tatsächlichen Nutzung abgeleitet werden.
Qualität messbar vereinbaren
Ein belastbares Leistungsverzeichnis beschreibt nicht nur „sauber“, sondern legt prüfbare Leistungen fest: Welche Flächen werden bearbeitet? Wie häufig? Welche Gegenstände sind ausgeschlossen? Wie werden Abweichungen gemeldet und nachkontrolliert? Auch Sonderleistungen und Verbrauchsmaterial gehören getrennt ausgewiesen.
Eine Objektbegehung hilft, Zugänge, Schlüsselregelungen, Lagerflächen, Wasserstellen, Entsorgungswege und Sicherheitsanforderungen realistisch einzuplanen. Für die Entscheidung zwischen Angeboten ist ein einzelner Quadratmeterpreis ohne diese Grundlagen wenig aussagekräftig.
Handwerkliche Einordnung
Das Gebäudereiniger-Handwerk steht in Anlage B der Handwerksordnung und ist damit zulassungsfrei. „Zulassungsfrei“ bedeutet nicht „anforderungsfrei“: Arbeitsschutz, Gefahrstoffrecht, Herstellerangaben und gegebenenfalls branchenspezifische Hygieneregeln bleiben zu beachten. Gebäudereinigerin beziehungsweise Gebäudereiniger ist außerdem ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf.
Mehr zur konkreten Leistung finden Sie unter Gebäudereinigung Stuttgart. Für Büroflächen ist die Seite Büroreinigung Stuttgart die passendere Vertiefung.