
Baureinigung bezeichnet Reinigungsarbeiten während und nach Bau-, Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen. Sie schafft sichere und geordnete Arbeitsbereiche, bereitet Flächen für nachfolgende Gewerke vor und kann ein fertiggestelltes Objekt in einen nutzungsbereiten Zustand versetzen. Umfang und Ergebnis ergeben sich nicht allein aus dem Begriff, sondern aus dem vereinbarten Leistungsverzeichnis.
Die üblichen Phasen
- Baugrobreinigung: Lose Baustoffreste, Verpackungen und grobe Verschmutzungen werden aufgenommen und den vorgesehenen Abfallströmen zugeordnet.
- Bauzwischenreinigung: Zwischen einzelnen Bauabschnitten werden Arbeitsbereiche gereinigt, damit Folgearbeiten unter geeigneten Bedingungen stattfinden können.
- Baufein- oder Bauschlussreinigung: Nach Abschluss der Gewerke werden Staub, Schutzfolien, Etiketten und vereinbarte haftende Rückstände entfernt. Oberflächen werden nutzungs- oder übergabefertig bearbeitet.
Diese Phasen können mehrfach vorkommen. Eine Baufeinreinigung ersetzt keine technische Abnahme und keine Mängelprüfung. Sie kann jedoch Oberflächen so zugänglich machen, dass Beschädigungen oder Ausführungsfehler leichter erkennbar sind.
Was vor dem Angebot geklärt werden muss
Ein belastbares Angebot benennt Flächen, Raumarten, Baufortschritt, Termine, Zugänge und Abfallwege. Bei haftenden Verschmutzungen sind Fotos oder Musterflächen sinnvoll. Geklärt werden sollte insbesondere, wer Schutzfolien entfernt, wie Bauabfälle getrennt werden, ob Wasser und Strom verfügbar sind und welche Flächen bereits abgenommen oder besonders empfindlich sind.
Die pauschale Formulierung „komplette Baureinigung“ ist zu ungenau. Farbnebel, Silikon, Klebstoff, Mörtel, Gips und Zementschleier erfordern unterschiedliche Verfahren. Nicht jede Verunreinigung darf mechanisch oder chemisch entfernt werden, ohne Beschichtungen, Glas, Rahmen oder Naturstein zu beschädigen.
Sicherheit und Materialschutz
Die DGUV-Regel 101-605 beschreibt typische Gefährdungen der Gebäudereinigung, darunter Stolperstellen, Stäube, Maschinen und Arbeiten in der Höhe. Die Gefährdungsbeurteilung bestimmt, welche Arbeitsmittel und Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Bei Stäuben ist die passende Staubklasse nicht pauschal, sondern anhand des Stoffes und der Tätigkeit auszuwählen.
Vor dem Einsatz eines Reinigungsmittels sind Herstellerangaben, Sicherheitsdatenblatt, Dosierung und Materialverträglichkeit zu beachten. Reinigungschemikalien dürfen nicht beliebig gemischt werden. Bei Glas und neuen Bauteilen sollte außerdem geklärt werden, ob Beschichtungen oder besondere Pflegehinweise vorliegen.
Abgrenzung zu anderen Leistungen
Eine Baureinigung ist eine zeitlich begrenzte Sonderleistung. Danach beginnt bei genutzten Gewerbeobjekten meist die regelmäßige Unterhalts- oder Büroreinigung. Die Gebäudereinigung in Stuttgart kann beide Leistungsarten umfassen, wenn sie im Angebot getrennt beschrieben werden.